Wirtschaftsrecht
Die Bereiche des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts gehören zu unserem wesentlichen Kompetenzgebiet. Mit unserem Team an spezialisierten Rechtsanwälten können wir für Unternehmen- bzw. Unternehmensabteilungen als ausgelagerte Rechtsabteilung fungieren.
Einen Beratungsschwerpunkt nimmt auch die erbrechtliche Beratung gegenüber Unternehmern und Privatpersonen ein.
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarkrechts beraten wir Finanzdienstsleistungsinstitute und institutionelle Anleger.